Die Bearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs erfolgt im Innendienst der Verkehrsüberwachung. Sobald Sie ein Verwarngeldangebot, im Volksmund auch Knöllchen, erhalten haben, können Sie sich über das Online Portal, per Mail oder Telefon, oder in Schriftform per Brief oder Fax äußern. Diese Aussage wird geprüft und Sie erhalten anschließend über das weitere Verfahren eine schriftliche Mitteilung.
Bei einem Bußgeldbescheid hatten Sie vorher in der Anhörung zum Bußgeldbescheid Gelegenheit sich über das Online Portal, per Mail oder Telefon, oder in Schriftform zu äußern. Nach Zustellung des Bußgeldbescheides ist ein Einspruch nur eigenhändig unterschrieben als Anlage zur Mail oder in Schriftform per Brief oder Fax möglich. Nach Prüfen Ihres Einspruch im Bußgeldverfahren geht der Vorgang zum Amtsgericht Krefeld und dort wird entweder nach Aktenlage entschieden oder Sie müssen zur Gerichtsverhandlung erscheinen.
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen