Wir verwenden auf den Seiten dieser Website eine Auswahl an eigenen und fremden Cookies: Unverzichtbare Cookies, die für die Nutzung der Website erforderlich sind; funktionale Cookies, die eine bessere Benutzerfreundlichkeit bei der Nutzung der Website ermöglichen; Leistungs-Cookies, die wir verwenden, um aggregierte Daten über die Nutzung der Website und Statistiken zu erstellen; und Marketing-Cookies, die verwendet werden, um relevante Inhalte und Werbung anzuzeigen. Wenn Sie "ALLE AKZEPTIEREN" wählen, erklären Sie sich mit der Verwendung aller Cookies einverstanden. Unter "Einstellungen" können Sie jederzeit einzelne Cookie-Typen akzeptieren oder ablehnen und Ihre Zustimmung für die Zukunft widerrufen.
0%

Inhalt

Überwachung ruhender Verkehr

Letzte Änderung am

Die Bearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs erfolgt im Innendienst der Verkehrsüberwachung. Sobald Sie ein Verwarngeldangebot, im Volksmund auch Knöllchen, erhalten haben, können Sie sich über das Online Portal, per Mail oder Telefon, oder in Schriftform per Brief oder Fax äußern. Diese Aussage wird geprüft und Sie erhalten anschließend über das weitere Verfahren eine schriftliche Mitteilung.

Bei einem Bußgeldbescheid hatten Sie vorher in der Anhörung zum Bußgeldbescheid Gelegenheit sich über das Online Portal, per Mail oder Telefon, oder in Schriftform zu äußern. Nach Zustellung des Bußgeldbescheides ist ein Einspruch nur eigenhändig unterschrieben als Anlage zur Mail oder in Schriftform per Brief oder Fax möglich. Nach Prüfen Ihres Einspruch im Bußgeldverfahren geht der Vorgang zum Amtsgericht Krefeld und dort wird entweder nach Aktenlage entschieden oder Sie müssen zur Gerichtsverhandlung erscheinen.

Rechtsgrundlagen

Sie haben das Seitenende erreicht.