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Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum (Genehmigung)

Letzte Änderung am

Wer eine Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum durchführen möchte, bedarf vorab einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung (ggfs. neben weiteren Genehmigungen). Dies gilt immer dann, wenn diese Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden oder es aufgrund des Besucherverhaltens zu Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum kommen kann.

Beispiele solcher Veranstaltungen in Willich:

  • Stadtteilfeste
  • Schützenfeste
  • Kirmes
  • Sportfeste (Triathlon)
  • Radsportveranstaltungen
  • Nachbarschafts- und Straßenfeste
  • Karnevalsumzüge
  • St.-Martins-Züge
  • Weihnachtsmärkte
  • Teilweise Reitturniere, Hoffeste
Hinweis
Private Veranstaltungen

Für private Veranstaltungen wie zum Beispiel einen Polterabend, eine Jubiläums- oder Geburtstagsfeier werden öffentliche Verkehrsflächen mangels öffentlichen Interesses grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt. Derartige Veranstaltungen müssen auf privaten Flächen durchgeführt werden.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Weiterführende Information

Der Antrag muss schriftlich an die Stadt Willich, Geschäftsbereich Landschaft und Straßen, Team Straßenverkehr, im Technischen Rathaus in Neersen, Rothweg 2, gestellt werden. Da das Team Straßenverkehr die Koordinierungsstelle für alle Genehmigungen ist, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen erteilt werden müssen, können Sie aus Vereinfachungsgründen als Antragsteller alle erforderlichen Genehmigungen hier beantragen. Die weitere Abwicklung mit den anderen Geschäftsbereichen übernimmt das Team Straßenverkehr.

Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, teilen Sie uns in Ihrem Antrag bitte mindestens folgende Informationen mit:

  • den Veranstalter (Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit)
  • den Veranstaltungsleiter mit Namen und Mobiltelefonnummer
  • Art der Veranstaltung
  • Veranstaltungsdatum mit den Veranstaltungszeiten
  • Veranstaltungsort beziehungsweise Veranstaltungsfläche, bestenfalls mit Skizze der Örtlichkeit
  • erwartete Besucherzahl
  • Beschreibung des Veranstaltungsablaufs
  • Angaben über die Aufstellung von Buden, Zelten oder ähnlichem
  • Ggfs. Angaben zur Musik (auch vom Tonträger)
  • Ggfs. Angaben zu einem Alkoholausschank

Außerdem ist für größere Veranstaltungen (Straßen- und Nachbarschaftsfeste fallen in der Regel nicht hierunter) ein Versicherungsnachweis über eine abgeschlossene Veranstaltungshaftpflichtversicherung vorzulegen.

Je nach Veranstaltung können auch weitere Angaben, Nachweise, Informationen und Unterlagen erforderlich werden. Je nach den Umständen der konkreten Veranstaltung kann es ggfs. notwendig werden, ein Sicherheitskonzept vorzulegen.

Verfahrensablauf

Das Team Straßenverkehr hört nach Antragseingang externe Behörden wie zum Beispiel Polizei, ÖPNV usw. gemäß Straßenverkehrsordnung an. Deren Stellungnahmen fließen in die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung mit ein.
Außerdem wird anhand des Antrags geprüft, welche weiteren Genehmigungen von anderen Geschäftsbereichen für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. An diese wird der Antrag weitergeleitet. So werden zum Beispiel am Verfahren beteiligt:

  • der Geschäftsbereich Einwohner und Ordnung u.a. wegen einer Musikgenehmigung, einer Volksfest- oder Marktfestsetzung oder einer Gestattung (Ausschankgenehmigung)
  • die Bauaufsichtsbehörde wg. geplanter Aufbauten (Zelt, Stände, Fahrgeschäfte usw.)

Im Anschluss werden straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, die für die sichere Veranstaltungsdurchführung erforderlich sind, festgelegt und grundsätzlich mit der straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung angeordnet. Als Veranstalter werden Ihnen schließlich alle für die Veranstaltung notwendigen Genehmigungen aus einer Hand übersendet.

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