Für Arbeitsstellen im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind verkehrsrechtliche Anordnungen einzuholen. Zu den Arbeitsstellen zählen nicht nur reine Tiefbaumaßnahmen, sondern auch Gerüste, Krane, Materiallager, oberirdisch verlegte Leitungen, usw.
Durch die verkehrsrechtliche Anordnung legt die Behörde fest, welche Verkehrszeichen und/oder -einrichtungen für die Sicherung der Arbeitsstelle notwendig sind. Diese Entscheidung leitet sich grundsätzlich an den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) ab.
Die Behörde ordnet die entsprechenden Verkehrszeichen und -einrichtungen nur auf Antrag an. Im Antrag ist eine vorgeschlagene Absicherung durch einen Verkehrszeichenplan einzureichen. Eine vollständige Aulistung aller benötigten Unterlagen für Ihrem Antrag entnehmen Sie bitte der gleichnamigen Rubrik weiter unten.
Bitte beachten Sie insbesondere auch den Verfahrensablauf sowie die Voraussetzung für die Antragsstellung. Diese finden Sie ebenfalls im Folgenden.
Jede Arbeitsstelle im öffentlichen Raum stellt auch eine Sondernutzung dar. Sofern diese nicht durch formelle oder materiale Rechtsvorschriften erlaubnisfrei ist, bedarf es einer entsprechenden Erlaubnis. Sofern eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis benötigt wird, geht Ihnen diese mit der verkehrsrechtlichen Anordnung zu.
Hinweis
Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.
Voraussetzungen
Verkehrsrechtliche Anordnung können in der Regel nur an Firmen adressiert werden. Sie ergeht nur, wenn die Arbeiten nicht auch ohne Einschränkung oder Gefährdung des Verkehrs möglich wären und eine Anordnung entsprechend notwendig ist. Zudem bedarf es in der Regel einer für die Verkehrssicherung verantwortlichen Person mit einem Nachweis über die Schulung gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS-99).
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Lageplan (maßstabsgetreu)
- Verkehrszeichenplan
- MVAS-99-Nachweis
- ggf. Stellungnahme der Feuerwehr, des ÖPNVs, des Bürgerbus, der Schülersonderbeförderung und des Rettungsdienstes (vgl. hierzu Verfahrensablauf)
Gebührenrahmen
Für die verkehrsrechtliche Anordnung: 10,20€ zu 767,00€
Für die Sondernutzungserlaubnis: 50,00€ zu 750,00€
Verfahrensablauf
Bereits vor Antragsstellung bei der Behörde ist ein Verkehrszeichenplan zu erstellen, der auch den Arbeitsraum berücksichtigt. Sofern sich hierbei eine erhebliche Verkehrseinschränkung erkennen lässt, sind folgende Stellen unter folgenden Voraussetzungen bereits bei der Planung zu beteiligen:
1. Die Feuerwehr sowie der Rattungsdienst bei temporären Vollsperrungen, Einbahnstraßen, Lichtzeichenanlagen, Maßnahmen in unmittelbarer Nähe zu Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrbewegungszonen und Feuerwehrgerätehäusern
2. Der ÖPNV, der Bürgerbus und die Schülersonderbeförderung bei temporärer Verlegung oder Unerreichbarkeit von Bushaltestellen, Vollsperrungen auf einer Busroute, Einbahnstraße entgegen des Busverkehrs
Die mit den oben genannten Trägern besprochene Verkehrsführung kann anschließend bei der Behörde, unter Vorlage aller benötigten Unterlagen eingereicht werden. Der vollständige Antrag ist spätestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn einzureichen.
Sofern keine erhebliche Verkehrseinschränkung vorliegt, ist der vollständige Antrag spätestens 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn zu stellen.