Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018 ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.
Einzige Ausnahme
Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.
Namensänderung
Möchten Sie Ihren Vornamen bzw. Geburtsnamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Namensänderungsbehörde des Kreises Viersen. Rathausmarkt 3, 41747 Viersen.
Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
- Staatenlose: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- heimatlose Ausländer oder Asylberechtigte: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- Geflüchtete: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
Gebührenrahmen
Erklärung über die Änderung der Reihenfolge: 21,00€
Bescheinigung : 9,00€
Fristen
keine
Verfahrensablauf
Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären.
- Bitte vereinbaren Sie einen Termin
- Bei Rückfragen steht Ihnen das Team des Standesamtes gerne zur Verfügung
Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst veranlassen.