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Wählerverzeichnis zur Landtagswahl

Letzte Änderung am

In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

Sie werden von Amts wegen als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Wählerverzeichnis enthält den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Angaben zur Wohnung der wahlberechtigten Personen.

Spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung. 

Wenn Sie nach dem 42., aber bis zum 16. Tag vor der Wahl zugezogen und gemeldet sind, werden Sie ebenfalls von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sollte dies nicht geschehen, können Sie sich auf Antrag bis zum Beginn der Einsichtsfrist eintragen lassen.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten , sollten Sie im Wahlamt sofort prüfen lassen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall können Sie die Eintragung beantragen.

Die Einsicht in das Wählerverzeichnis wird Ihnen an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Kalendertag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlamt der Stadt Willich gewährt. Falls Ihre Daten nicht richtig oder nicht vollständig sind werden diese innerhalb der Einspruchsfrist berichtigt.

Nur wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie an der Wahl teilnehmen.

Voraussetzungen

Sie sind wahlberechtigt für die Landtagswahl wenn:

  • Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre als sind,
  • seit mindestens 3 Monaten in der Stadt Willich gemeldet sind und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Für die Einsicht in das Wählerverzeichnis der Landtagswahl gelten folgende Voraussetzungen:

  • Einsichtnahme in die eigenen Daten: Sie sind wahlberechtigt
  • Einsichtnahme in die Daten anderer Personen (nicht möglich bei Personen mit Auskunftssperre): Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
  • Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen: Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Fristen

Den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis können Sie vom 41. Tag bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen.

Einsicht in das Wählerverzeichnis erhalten Sie vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlamt.

Die Frist für Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis läuft vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl.

Verfahrensablauf

Eintragung in das Wählerverzeichnis

Die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt. Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich beim Wahlamt der Stadt Willich. Sollten Sie im Wählerverzeichnis nicht eingetragen sein, können Sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung. Falls Sie nicht wahlberechtigt sind, werden Sie ebenfalls sofort benachrichtigt.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

  • Sie suchen das Wahlamt der Stadt Willich während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

Rechtsgrundlagen

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