Das Wappen der Stadt Willich ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Einzelgenehmigung durch den Bürgermeister der Stadt Willich zulässig. Die Stadt Willich ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens zu gestatten. Das Stadtwappen ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens ist erforderlich. Für die konkrete Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.
Voraussetzungen
- Formloser Antrag, schriftlich per Mail oder Post
- Darstellung des Nutzungszweckes
- visuelle Skizzierung der Einbindung des Wappens bei Drucksachen
Bearbeitungsdauer
5 Tage