Die Widmung ist ein Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung), durch den die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung wird von der zuständigen Straßenbaubehörde verfügt und öffentlich bekannt gemacht.
In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur eingeschränkt öffentlich genutzt werden
(Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).