Online-Service
Als Marktbeschicker:in können Sie Ihre Waren auf den Willicher Wochenmärkten anbieten.
Freie Standplätze und gesuchte Waren
- Schiefbahn: Fleisch und Wurstwaren
- Neersen: Bäcker
- Anrath: Käsestand, Fleisch und Wurstwaren, Eier
Was alles verkauft werden darf
- Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getränke (Alkoholverkauf ist nur zulässig, soweit dieser aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurde).
- Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei, rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme größeren Viehs
- Web-, Stick- und Strickwaren, ausgenommen Mäntel und Anzüge sowie Endlos-Meterwaren
- Kurzwaren und Nähbedarf aller Art
- Pantoffeln, Hausschuhe, Holzpantinen, Arbeitsschuhe und Schuhbedarfsartikel
- Holz-, Korb- und Bürstenwaren
- Porzellan-, Keramik-, Töpfer-, Ton- und Glaswaren
- Haus- und Küchenartikel aus Eisen und Metall
- Stahlwaren außer Hieb- und Stichwaffen sowie Kfz-Zubehör
- Leder-, Kunstleder-, Gummi-, Plastik- und Schaumstoffartikel
- Haushaltsputz-, Wasch- und Pflegemittel
- Toiletten- und Kosmetikartikel
- Kunstgewerbliche Gegenstände und Modeschmuck
- Kleinstspielzeug, ausgenommen Kriegspielzeug
- Werbeartikel und Neuheiten
- Musikträger
Benötigte Unterlagen
- Reisegewerbekarte oder angemeldetes Gewerbe
Gebührenrahmen
Standentgelt/Quadratmeter Verkaufsfläche: 0,90€
Zahlungsziel:
Festhändler zahlen im bargeldlosen Zahlungsverkehr monatlich im Voraus.
Tageshändler Standentgelt/Markttag/Quadratmeter: 0,80€ zu 1,70€
Zahlungsziel:
Tageshändler zahlen das Standentgelt direkt vor Ort bei dem Marktmeister bar gegen Quittung.
Verfahrensablauf
- Den Antrag können Sie online stellen.
- Der Antrag ist auch formlos schriftlich oder mündlich stellen.
Zahlungsarten
- bar
- bargeldlos im Voraus
Kontaktinformationen
Vor der Bewerbung am besten anrufen.