Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds im Laufe des Bewilligungszeitraums verringern, oder der Wohngeldanspruch kann vollständig wegfallen. Sie haben eine Mitteilungspflicht, wenn sich unter anderem Änderungen hinsichtlich Einkommen der Haushaltsmitglieder, Ihrer Miete/Belastung oder der Haushaltsmitglieder ergeben.
Diese Veränderungen können auch zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur bei Einreichung eines Erhöhungsantrags. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist nicht möglich.
Voraussetzungen
Bitte teilen Sie der Behörde folgende Änderungen mit:
- wenn sich die Miete/Belastung um mehr als 15 % verringert oder um mehr als 10 % erhöht
- wenn sich das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 % erhöht oder um mehr als 10 % verringert
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert (z.B. Tod oder Auszug eines Haushaltsmitglieds) oder erhöht (z.B. Zuzug)
- wenn Sie umziehen
- wenn Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied Transferleistungen bezieht (z.B. Bürgergeld)
Benötigte Unterlagen
- Mietvertrag
- • Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe
- Nachweise über Arbeitslosengeldbezug
- Nachweise zur geänderten Miete oder Belastung - z.B. Mietanpassungsschreiben
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
Fristen
Der Bearbeitungszeitraum ist fallabhängig.
Besonderheiten
Sollte es auf Grund der Änderung zu einer Überzahlung des Wohngeldes kommen, ist dieses zurückzufordern.
Alle Unterlagen reichen Sie bitte in Fotokopie ein.
Weiterführende Information
Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen:
- wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat
- sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Verfahrensablauf
Bitte teilen Sie Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde alle Änderungen mit. Die Wohngeldbehörde prüft sodann, ob die Änderung zu einer Verringerung, Erhöhung zu einem Wegfall des Wohngeldanspruchs führt. Die Wohngeldbehörde wird Sie über das Ergebnis informieren und eventuell überzahltes Wohngeld zurückfordern oder mit den laufenden Leistungen aufrechnen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Kontaktinformationen
Sie erreichen das Team der Sozialen Grundversorgung (SGV) unter E-Mail: sgv@stadt-willich.de
Kontaktperson | Zuständigkeit nach Buchstaben |
---|---|
Dorothee Loheide-Niesmann | A, B, D |
Vanessa Frantzen | E, F, G |
Matthias Maaßen | K |
Regina Breyers | P, Q, Y |
Isabelle Hannen | St, Sch |
Ramona Balsano | M, O, U, W, X |
Lisa Marie Kuhl | C, H, I, J, L |
Larissa Borchardt | N, R, S (ohne St + Sch), T, V, Z |