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Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen. Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Terminvereinbarung
Eheanmeldungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden
- Minderjährige können keine Ehe schließen
- Geschäftsfähigkeit
- Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen
- keine Ehe zwischen Verwandten
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde
- keine Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein
Gebührenrahmen
Anmeldung der Ehe: 40,00€
Anmeldung bei Auslandsbeteiligung: 66,00€
Fristen
Stellt die Standesbeamtin nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe, falls Sie
- beide in Willich geboren sind
- beide in Willich wohnen
- beide noch ledig sind, also noch nicht verheiratet waren
- beide volljährig sind und
- beide die deutsche Staatsbürgerschaft haben
Falls Sie nicht in Willich geboren sind, benötigen Sie zusätzlich eine
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt
Falls Sie nicht in Willich wohnen, benötigen Sie zusätzlich eine
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand
Falls Sie geschieden oder verwitwet sind und die Ehe nicht in Willich geschlossen wurde, benötigen Sie zusätzlich
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, erhältlich bei dem Standesamt, welches Ihre letzte Ehe beurkundet hat
Falls Sie in einer Lebenspartnerschaft leben, die nicht in Willich begründet wurde und diese in eine Ehe umwandeln lassen möchten, benötigen Sie zusätzlich eine
- aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Wenn Sie im Ausland geboren wurden, sind alle erforderlichen Urkunden in internationaler Form oder mit einer Übersetzung (Übersetzer:in muss vom Oberlandesgericht anerkannt sein) vorzulegen.
FAQ
- Ist es möglich, in einer anderen Stadt zu heiraten?
Ihre Eheschließung ist auch in einer anderen Stadt möglich. Dafür muss die Anmeldung im Standesamt des Wohnsitzes erfolgen. Nach Bestätigung der Ehefähigkeit, werden die Daten an das Standesamt der jeweiligen Stadt übermittelt.